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Wird Ihnen eine Straftat zur Last gelegt ? PDF Drucken E-Mail

 
Auf Ihr Verlangen darf bei einer polizeilichen, staatsanwaltlichen oder richterlichen Vernehmung der Rechtsanwalt Ihres Vertrauens anwesend sein und Ihnen rechtlichen Beistand leisten. Unsere Mitarbeiter verfügen über jahrelange Erfahrung von Mandatschaften in strafrechtlichen Fällen in Finnland und Deutschland .

Sollten Sie von der Polizei (Finn: poliisi, schw. polis) verhaftet werden, haben Sie das Recht, einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens auszusuchen, zu kontaktieren und zu treffen, um rechtlichen Beistand zu bekommen.

Wir übernehmen strafrechtliche Fälle auch dann, wenn Sie Anspruch auf staatliche Prozesskostenhilfe haben. Ob dies der Fall ist, hängt von Ihren Einkommensverhältnissen ab. Als Ausländer können Sie nach finnischen Recht Prozesskostenhilfe bekommen, und zwar auch dann wenn Sie ausserhalb von Finnland wohnen. Gerne sind wir bereit, Ihnen bei der entsprechenden Antragstellung zu helfen. Vereinbaren Sie mit uns einen Termin, damit festgestellt werden kann, ob Sie rechtsanwaltlichen Beistand benötigen.

Wir wissen aufgrund unserer Berufserfahrung, dass es bereits im Stadium der polizeilichen Ermittlungen auch dann ratsam ist, rechtsanwältliche Hilfe in Anspruch zu nehmen, wenn man selber von der Haltlosigkeit der Vorwürfe überzeugt ist.

Aber auch dann, wenn Sie den Ihnen vorgeworfenen Sachverhalt zugeben, ist es anzuraten, einen Rechtsanwalt einzuschalten, da oft nur so garantiert werden kann, dass das Gericht entscheidungserhebliche Fakten mitgeteilt bekommt, die zu Ihren Gunsten sind und bei der Verurteilung erheblich sein können. Insbesondere wenn der Angeklagte weder Finnisch noch Schwedisch versteht, und nicht imstande ist, den Gerichtsprozess zu folgen und daran teilzunehmen (auch wenn die Möglichkeit besteht, einen Dolmtscher zu bestellen) ist die Inanspruchnahme rechtsanwältlichen Rechtsbeistandes dringendst zu empfehlen. Es kommt regelmässig vor, dass seitens von Nebenklägern überhöhte oder rechtsgrundlose Schadensersatzforderungen geltend gemacht werden. Auch ist oft die Spanne des in Betracht kommenden Strafrahmens gross und daher die Frage nach der Angemessenheit der in Frage kommenden Strafe aktuell.

Die Einschaltung eines Rechtsanwaltes bereits in der Phase des Ermittlungsverfahrens verringert die Gefahr, dass die Arbeit der Strafermittlungsbehörden unter rechtlichen oder tatsächlichen Mängeln und Fehlern leiden wird, deren Korrektur oder Beseitigung in einem späteren Stadium des Verfahrens problematisch, gar unmöglich sein würde.