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Strafrecht
Wird Ihnen eine Straftat zur Last gelegt ? PDF Drucken E-Mail

 
Auf Ihr Verlangen darf bei einer polizeilichen, staatsanwaltlichen oder richterlichen Vernehmung der Rechtsanwalt Ihres Vertrauens anwesend sein und Ihnen rechtlichen Beistand leisten. Unsere Mitarbeiter verfügen über jahrelange Erfahrung von Mandatschaften in strafrechtlichen Fällen in Finnland und Deutschland .

Sollten Sie von der Polizei (Finn: poliisi, schw. polis) verhaftet werden, haben Sie das Recht, einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens auszusuchen, zu kontaktieren und zu treffen, um rechtlichen Beistand zu bekommen.

Wir übernehmen strafrechtliche Fälle auch dann, wenn Sie Anspruch auf staatliche Prozesskostenhilfe haben. Ob dies der Fall ist, hängt von Ihren Einkommensverhältnissen ab. Als Ausländer können Sie nach finnischen Recht Prozesskostenhilfe bekommen, und zwar auch dann wenn Sie ausserhalb von Finnland wohnen. Gerne sind wir bereit, Ihnen bei der entsprechenden Antragstellung zu helfen. Vereinbaren Sie mit uns einen Termin, damit festgestellt werden kann, ob Sie rechtsanwaltlichen Beistand benötigen.

Wir wissen aufgrund unserer Berufserfahrung, dass es bereits im Stadium der polizeilichen Ermittlungen auch dann ratsam ist, rechtsanwältliche Hilfe in Anspruch zu nehmen, wenn man selber von der Haltlosigkeit der Vorwürfe überzeugt ist.

Aber auch dann, wenn Sie den Ihnen vorgeworfenen Sachverhalt zugeben, ist es anzuraten, einen Rechtsanwalt einzuschalten, da oft nur so garantiert werden kann, dass das Gericht entscheidungserhebliche Fakten mitgeteilt bekommt, die zu Ihren Gunsten sind und bei der Verurteilung erheblich sein können. Insbesondere wenn der Angeklagte weder Finnisch noch Schwedisch versteht, und nicht imstande ist, den Gerichtsprozess zu folgen und daran teilzunehmen (auch wenn die Möglichkeit besteht, einen Dolmtscher zu bestellen) ist die Inanspruchnahme rechtsanwältlichen Rechtsbeistandes dringendst zu empfehlen. Es kommt regelmässig vor, dass seitens von Nebenklägern überhöhte oder rechtsgrundlose Schadensersatzforderungen geltend gemacht werden. Auch ist oft die Spanne des in Betracht kommenden Strafrahmens gross und daher die Frage nach der Angemessenheit der in Frage kommenden Strafe aktuell.

Die Einschaltung eines Rechtsanwaltes bereits in der Phase des Ermittlungsverfahrens verringert die Gefahr, dass die Arbeit der Strafermittlungsbehörden unter rechtlichen oder tatsächlichen Mängeln und Fehlern leiden wird, deren Korrektur oder Beseitigung in einem späteren Stadium des Verfahrens problematisch, gar unmöglich sein würde.

 

 
Opfer einer Straftat PDF Drucken E-Mail

 

Sind Sie Opfer einer Straftat bzw. Angehöriger eines Straftatopfers?

Sofortmassnahmen nach der Straftat: Wenn Sie Opfer einer Straftat geworden sind ,verfahren Sie bitte wie folgt:

-falls Sie verletzt sind oder nicht auszuschliessen ist, dass Sie Verletzungen haben, suchen Sie schnellstmöglich einen Arzt auf und lassen Sie sich untersuchen und die etwaigen Befunde ärztlich attestieren.

- Erstatten Sie eine Anzeige bei der nächsten Polizeidienststelle entweder fernmündlich oder persönlich. Wenn Sie nicht imstande sind, persönlich die Anzeige zu erstatten, bitten Sie eine andere Person darum, Kontakt mit der Polizei aufzunehmen.

- Sichern Sie Beweise. Sorgen Sie nach Möglichkeit dafür, dass der Tatort und die dortigen Spuren möglichst unangetastet bleiben. Vergewissern Sie sich, ob es Augenzeugen oder andere Zeugen gibt. Sollte dies der Fall sein, bitte nehmen Sie die Kontaktdaten dieser Personen auf oder bitten Sie diese darum, sich bei einer Polizeidienststelle zu melden.

- stellen Sie nach Möglichkeit den entstandenen Schaden fest,

- wenn der Täter unbekannt ist, prägen Sie sich so viele Einzelheiten seiner Merkmale wie möglich (Körpergrösse, Haarfarbe, Alter, Kleidung, Fortbewegungsmittel) ein.

Ihre Rechte im Rahmen des polizeilichen Ermittlungsverfahrens

Im Rahmen des polizeilichen Ermittlungsverfahrens werden der Verdächtige und das Opfer sowie andere Personen, die zur Sacherhaltsauklärung beitragen können, polizeilich vernommen. In dem polizeilichen Ermittlungsverfahren werden auch etwaige Schadensersatzforderungen von Straftatopfern aufgenommen. Es wird dabei ein Vernehmungsprotokoll gefertigt, das von der Polizei an die Staatsanwaltschaft weiter geleitet wird. Im Vernehmungsprotokoll werden auch die Kontaktdaten aller Beteiligten aufgenommen. Wenn Sie wünschen, dass der Verdächtigte Ihre Kontaktdaten nicht erfährt, unterbleibt die Eintragung Ihrer Kontaktdaten. Sie haben das Recht eine Lichtkopie des Vernehmungsprotokolls unentgeltlich zu bekommen (bei der Polizeidiensstelle anzufordern). Sie dürfen bei der polizeilichen Vernehmung einen Rechtsanwalt als Rechtsbeistand dabei haben.

Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen

Der Täter ist verpflichtet, den von ihm angerichteten Schaden zu ersetzen. Teilen Sie der ermittelnden Polizeidienststelle mit, falls Ihnen aufgrund der Straftat ein Schaden entstanden ist und Sie den Schaden ersetzt haben wollen. Bitte bewahren Sie Quittungen über von Ihnen gemachte Ausgaben, die Sie aufgrund der Straftat betätigt haben, auf. Sollte es zu einer Verurteilung des Täters kommen, dieser jedoch finanziell nicht in der Lage sein, den von ihm verursachten Schaden zu ersetzen, können Sie als Straftatopfer auf entsprechenden Antrag unter Umständen Entschädigungen von der finnischen Staatskasse erhalten.

Ihre Stellung im Gerichtsprozess

Über die Klageerhebung entscheidet die Staatsanwaltschaft. Über die Vorladung des Angeklagten, des Straftatopfers und der Zeugen entscheidet das Gericht. Das persönliche Erscheinen des Straftatopfers wird häufig angeordnet. Sie haben das Recht, bei der Gerichtsverhandlung einen Rechtsbeistand dabei zu haben. Sollten Sie Anspruch auf staatliche Prozesskostenhilfe haben, werden die Kosten für die Tätigkeit des Rechtbeistandes von der Staatskasse übernommen. Sollten Sie Opfer eines Sexualdelikts oder einer durch einen nahen Angehörigen begangenen Körperverletzung sein, trägt die Staatskasse die Kosten für Ihren Rechtbeistande unabhängig von Ihrer finanziellen Situation. Als Nebenkläger können Sie Rechtsmittel gegen das Urteil einlegen.