Sind Sie Opfer einer Straftat bzw. Angehöriger eines Straftatopfers?
Sofortmassnahmen nach der Straftat: Wenn Sie Opfer einer Straftat geworden sind ,verfahren Sie bitte wie folgt:
-falls Sie verletzt sind oder nicht auszuschliessen ist, dass Sie Verletzungen haben, suchen Sie schnellstmöglich einen Arzt auf und lassen Sie sich untersuchen und die etwaigen Befunde ärztlich attestieren.
- Erstatten Sie eine Anzeige bei der nächsten Polizeidienststelle entweder fernmündlich oder persönlich. Wenn Sie nicht imstande sind, persönlich die Anzeige zu erstatten, bitten Sie eine andere Person darum, Kontakt mit der Polizei aufzunehmen.
- Sichern Sie Beweise. Sorgen Sie nach Möglichkeit dafür, dass der Tatort und die dortigen Spuren möglichst unangetastet bleiben. Vergewissern Sie sich, ob es Augenzeugen oder andere Zeugen gibt. Sollte dies der Fall sein, bitte nehmen Sie die Kontaktdaten dieser Personen auf oder bitten Sie diese darum, sich bei einer Polizeidienststelle zu melden.
- stellen Sie nach Möglichkeit den entstandenen Schaden fest,
- wenn der Täter unbekannt ist, prägen Sie sich so viele Einzelheiten seiner Merkmale wie möglich (Körpergrösse, Haarfarbe, Alter, Kleidung, Fortbewegungsmittel) ein.
Ihre Rechte im Rahmen des polizeilichen Ermittlungsverfahrens
Im Rahmen des polizeilichen Ermittlungsverfahrens werden der Verdächtige und das Opfer sowie andere Personen, die zur Sacherhaltsauklärung beitragen können, polizeilich vernommen. In dem polizeilichen Ermittlungsverfahren werden auch etwaige Schadensersatzforderungen von Straftatopfern aufgenommen. Es wird dabei ein Vernehmungsprotokoll gefertigt, das von der Polizei an die Staatsanwaltschaft weiter geleitet wird. Im Vernehmungsprotokoll werden auch die Kontaktdaten aller Beteiligten aufgenommen. Wenn Sie wünschen, dass der Verdächtigte Ihre Kontaktdaten nicht erfährt, unterbleibt die Eintragung Ihrer Kontaktdaten. Sie haben das Recht eine Lichtkopie des Vernehmungsprotokolls unentgeltlich zu bekommen (bei der Polizeidiensstelle anzufordern). Sie dürfen bei der polizeilichen Vernehmung einen Rechtsanwalt als Rechtsbeistand dabei haben.
Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen
Der Täter ist verpflichtet, den von ihm angerichteten Schaden zu ersetzen. Teilen Sie der ermittelnden Polizeidienststelle mit, falls Ihnen aufgrund der Straftat ein Schaden entstanden ist und Sie den Schaden ersetzt haben wollen. Bitte bewahren Sie Quittungen über von Ihnen gemachte Ausgaben, die Sie aufgrund der Straftat betätigt haben, auf. Sollte es zu einer Verurteilung des Täters kommen, dieser jedoch finanziell nicht in der Lage sein, den von ihm verursachten Schaden zu ersetzen, können Sie als Straftatopfer auf entsprechenden Antrag unter Umständen Entschädigungen von der finnischen Staatskasse erhalten.
Ihre Stellung im Gerichtsprozess
Über die Klageerhebung entscheidet die Staatsanwaltschaft. Über die Vorladung des Angeklagten, des Straftatopfers und der Zeugen entscheidet das Gericht. Das persönliche Erscheinen des Straftatopfers wird häufig angeordnet. Sie haben das Recht, bei der Gerichtsverhandlung einen Rechtsbeistand dabei zu haben. Sollten Sie Anspruch auf staatliche Prozesskostenhilfe haben, werden die Kosten für die Tätigkeit des Rechtbeistandes von der Staatskasse übernommen. Sollten Sie Opfer eines Sexualdelikts oder einer durch einen nahen Angehörigen begangenen Körperverletzung sein, trägt die Staatskasse die Kosten für Ihren Rechtbeistande unabhängig von Ihrer finanziellen Situation. Als Nebenkläger können Sie Rechtsmittel gegen das Urteil einlegen.