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Unser Honorar

Keine gesetzlich festgelegten Rechtsanwaltgebühren

Im Gegensatz zu Deutschland und Österreich gibt es in Finnland keine gesetzlich festgelegten Rechtsanwaltsgebühren. Angemessenheit des Honorars Unser Honorar ist angemessen. Unsere Kanzlei ist Mitglied des finnischen Rechtsanwaltverbandes ( Suomen asianajajaliitto – Finlands advokatförbund). Nach den Richtlinien des finnischen Rechtanwaltverbandes dürfen ihre Mitglieder für ihre anwaltliche Tätigkeit ein angemessenes Honorar verlangen. Dabei sind Dauer, Art und Umfang sowie der Schwierigkeitsgrad der Mandatierung zu berücksichtigen.

Kostenlose Erstberatung

Erstberatungen sind bei uns grundsätzlich kostenlos. Im Rahmen der Erstkonsultation wird das rechtliche Anliegen des Ratsuchenden ermittelt. Ihn werden die rechtlichen Möglichkeiten und Risiken aufgezeigt und das weitere Vorgehen wird vereinbart. Es wird auch überprüft, ob die Kosten für unsere Tätigkeit gänzlich oder teils als Versicherungsfall durch einen Versicherer bzw. durch den Staat im Rahmen der staatlichen Prozesskostenhilfe übernommen werden können. Wenn nach der Erstberatung keine weitere Massnahmen unsererseits erfolgen, entstehen dem Ratsuchenden keine Kosten für die Inanspruchnahme unserer Dienste.

Stundenhonorar

Überwiegend richtet sich unser Honorar nach dem für die Erledigung des Mandats benötigten Zeitaufwand. Wir legen dem Mandanten eine detaillierte Endabrechnung vor, aus der die einzelnen honorarrelevanten Massnahmen ersichtlich werden. Je nach Aufwand und einschlägigem Rechtsgebietes variiert unser Stundensatz zwischen 140,00 € und 200,00 € zuzüglich Mehrwertsteuer (Arvonlisävero, derzeit 23 %). Enstehende Kosten wie etwa Beglaubigungen, Behördliche Gebühren etc werden separiert in voller Höhe in Rechnung gestellt. Für Fahrtkosten mit dem PKW werden 0,65 € per Kilometer in Rechnung gestellt.

In Einzelfällen kann ein vorher festgelegtes Gesamthonorar vereinbart werden.

Pauschaltarife

Bei langfristigen Kooperationen bieten wir die Möglichkeit an, einen Pauschaltarif (Flatrate) mit uns zu vereinbaren, wonach der Mandant nach seinem vorher geschätzten Bedarf ( z.B. zwei bis drei Stunden monatlich) unsere Dienste in Anspruch nehmen kann, wenn es um schnelle und unkomplizierte Klärung von Rechtsproblemen im täglichen Geschäftsleben geht ohne dass man sich vorher über die anwaltlichen Kosten den Kopf zerbrechen braucht.